Toranlagen

Wartungs- und Sicherheitsanforderungen für Toranlagen

Toranlagen sind umfassende Sicherheitssysteme, die gewissenhafte Beachtung der strikten Vorschriften erfordern, insbesondere im Hinblick auf die Steuerung ohne direkte Sicht und den Einsatz von Lichtgittern und Lichtschranken, um maximale Sicherheit für Personen und Objekte zu gewährleisten.

Sicherheitsanforderungen für Toranlagen

Kraftbetätigte Toranlagen müssen mit verschiedenen technischen Schutzmaßnahmen wie Durchfahrtslichtschranken, Kraftbegrenzungseinrichtungen und berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen ausgestattet sein, um Unfälle zu verhindern. Besonders bemerkenswert ist, dass es keinen Bestandsschutz für ältere Anlagen gibt; diese müssen regelmäßig auf den neuesten technischen Stand gebracht werden. Toranlagen, die sich in Fluchtwegen befinden, unterliegen zusätzlichen speziellen Anforderungen. Diese beinhalten die Sicherstellung der Funktionssicherheit, das Vermeiden von Quetsch- und Scherstellen sowie Maßnahmen zur Sicherung gegen ein unbeabsichtigtes Verlassen der Führungen. Regelmäßige Prüfungen und Wartungsarbeiten sind entscheidend, um den sicheren und funktionalen Betrieb zu gewährleisten.

Typen von Toranlagen

Es gibt verschiedene Arten von Toranlagen, die unterschiedlichen Anforderungen in privaten und gewerblichen Bereichen gerecht werden. Schiebetore sind besonders geeignet für breite Durchfahrten und sorgen für einen hohen Sicherheitsstandard. Drehflügeltore sind in verschiedenen Designs verfügbar, von klassisch bis modern, und häufig mit dekorativer Ornamentik versehen. Sectionaltore öffnen sich senkrecht und sparen daher Platz vor und hinter dem Tor, was sie besonders für den Einsatz in Industriegebäuden attraktiv macht. Für spezifische Anforderungen, wie sie beispielsweise in Kühl- und Tiefkühlbereichen bestehen, gibt es Schnelllauftore, die flexibel innen und außen eingesetzt werden können.

Vorschriften für Steuerung ohne Sicht

Die Steuerung von Toranlagen ohne Sicht unterliegt strengen Regelungen gemäß der DIN EN 12453:2014. Für elektrisch betriebene Tore mit Impulssteuerung oder automatischem Ablauf ist der Einsatz von Durchfahrtslichtschranken unabdingbar, sofern das Betriebsgelände nicht vollständig abgeschlossen ist. Tore, die öffentlich zugänglich sind, müssen zusätzlich zur Sicherheitskontaktleiste mit einer Lichtschranke ausgestattet werden. Sicherheitsleisten an der unteren Schließkante und Lichtschranken in ca. 300 mm Höhe sind erforderlich, um Personen und Gegenstände rechtzeitig zu erkennen und das Tor zu stoppen, wenn dies notwendig ist.

Lichtgitter vs. Lichtschranken

Die berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen, die in Toranlagen zum Einsatz kommen, unterscheiden sich in ihrer Funktionalität und Anwendung. Lichtschranken verwenden einen einzelnen Lichtstrahl und sind daher für die Überwachung kleinerer Bereiche geeignet. Dagegen bestehen Lichtgitter aus mehreren parallelen Lichtstrahlen und können größere Flächen abdecken. Die Auflösung und Empfindlichkeit dieser Apparaturen variieren: Während Lichtgitter je nach Design ganze Körper erkennen können, sind Lichtvorhänge dafür ausgelegt, kleinere Körperteile wie Finger oder Hände zu detektieren. Die Einsatzgebiete reichen von der Fertigung über die Logistik bis hin zur Robotik, wobei die Wahl zwischen Lichtgitter und Lichtschranke häufig von Faktoren wie dem Sicherheitsabstand, der Reichweite und den Kosten beeinflusst wird.

In der Betrachtung all dieser Aspekte wird die Komplexität von Toranlagen deutlich. Aufgrund der kritischen Rolle, die diese Systeme in sicherheitsbezogenen Anwendungen spielen, sind genaue Kenntnisse der geltenden Vorschriften sowie regelmäßige technische Prüfungen und Wartungen unerlässlich, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Die kontinuierliche Anpassung und Modernisierung bestehender Systeme ist ebenfalls mehrfach betont, um Sicherheit und Effizienz unter sich wandelnden rechtlichen und technischen Bedingungen stetig zu optimieren.

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