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Neue EU-Verordnung für Maschinen

eu-Maschinenverordnung

Die jüngste Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, die ‚Maschinenverordnung (EU) 2023/1230‘, bringt bedeutende Entwicklungen bei den Maschinenstandards und Sicherheitsanforderungen mit sich. Die neue Verordnung legt den Fokus auf Digitalisierung, industrielle Sicherheit und Software und erfordert sofortige Aufmerksamkeit von Herstellern und Betreibern. Die Hersteller und Betreiber von Maschinen haben 42 Monate Zeit, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Die Verordnung beinhaltet genauere Richtlinien für den Umgang mit wesentlichen Änderungen an Maschinen und überwachungspflichtigen Maschinen. Zudem wird der wachsenden Bedeutung der Digitalisierung und der industriellen Sicherheit Rechnung getragen. Die wichtigste Änderung betrifft die Einbeziehung von Software und künstlicher Intelligenz als Sicherheitskomponenten. Zudem enthält die Verordnung klarere Richtlinien für den Fall, dass wesentliche Änderungen an Maschinen durchgeführt werden, die eine neue CE-Konformitätsbewertung erfordern. Außerdem werden sechs Kategorien von „potenziell risikoreichen Maschinen“ eingeführt, die einer Prüfung durch Dritte bedürfen, bevor die Konformität erklärt werden kann. Die neuen Anforderungen in der Verordnung bedeuten eine größere Verantwortung für die Hersteller, um sicherzustellen, dass die Sicherheitsstandards dem technologischen Fortschritt entsprechen. Die Hersteller haben 42 Monate Zeit, um die neuen Anforderungen zu erfüllen, einschließlich wesentlicher Änderungen an Maschinen und Geräten, die einer Überprüfung bedürfen. Bei wesentlichen Änderungen wird der Benutzer zum Hersteller mit allen damit verbundenen Verantwortlichkeiten. Zur Einhaltung der Verordnung sollten Hersteller sich mit den aktualisierten Spezifikationen vertraut machen, Produkte neu bewerten und sicherstellen, dass sie den neuen Sicherheitskomponenten entsprechen. Zudem gilt es, sich der erweiterten Definition von „wesentlichen Änderungen“ bewusst zu sein, die neue CE-Konformitätsbewertungen erforderlich machen können, und bei potenziell gefährlichen Maschinen eine benannte Stelle zur Konsultation aufzusuchen. Durch die sorgfältige Befolgung dieser Schritte wird die Einhaltung der neuen EU-Maschinenverordnung gewährleistet.

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